Die Flut an Gesetzesänderungen der letzten Jahrzehnte im Bereich des Steuerrechts hat dazu geführt, dass die einschlägigen Regelungen für die private Einkommensteuererklärung zu einem – für Privatpersonen – kaum durchschaubarem Dschungel geworden sind.

Nicht zu Unrecht zählt das deutsche Steuerrecht zu einem der komplexesten und umfangreichsten Steuersystemen in der Welt.

Dies führt dazu, dass Privatpersonen die nicht steuerlich beraten werden, häufig mehr Steuern zahlen als gesetzlich notwendig wäre, insbesondere wenn steuerliche Spezialsachverhalte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb (bspw. bei dem Betrieb einer Photovoltaikanlage) hinzukommen. Darüber hinaus prüft das Finanzamt beispielsweise auch nicht, ob für Ehegatten eine Einzel- oder Zusammenveranlagung günstiger ist.

Wir nehmen uns Zeit für Sie und klären im persönlichen Gespräch Ihre Situation. Viele Fragen werden bereits im Vorfeld geklärt und Sie erhalten frühzeitig Anregungen für die kommende Steuererklärung. Basierend auf unserem Gespräch erstellen wir Ihre Steuererklärung und setzen Ihr gutes Recht zur Not auch mit Rechtsmitteln beim Finanzamt durch.

 

Hier finden Sie eine ausführliche Auflistung unseres Leistungsangebots in den einzelnen Geschäftsbereichen: