Die Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer gehören zu den am besten planbaren und vermeidbaren Steuerarten.
Typische Anwendungsbereiche sind die Übertragungen von Vermögen und Betrieben auf die nächste Generation. Gerade wenn absehbar ist, dass die gesetzlichen Freibeträge nicht ausreichend sind, um eine steuerneutrale Übertragung zu gewährleisten, kann Ihnen kompetente Beratung bares Geld sparen. In vielen Fällen kann die Steuer beinahe vollständig vermieden oder zumindest jedoch erheblich reduziert werden.
Dabei lohnt es sich so früh wie möglich mit der Planung zu beginnen, da dies bspw. das mehrfache Ausnutzen der steuerlichen Freibeträge ermöglicht. In einigen Fällen bietet sich auch die Gründung von Familienpool-Gesellschaften (bspw. als KG) an, um größere Vermögen zielgerichtet und steuerneutral auf Familienmitglieder stückweise zu übertragen.
Neben der reinen Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Steuergestaltung und Steueroptimierungsberatung
Unternehmensnachfolgeberatung
Beratung im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge (Vorbehaltsnießbrauch, Familienpool-Gesellschaften).
Erstellung von steuerlichen Gutachten