Sie wollen Vermögen und Einkünfte legalisieren? Mithilfe einer ordnungsgemäßen Selbstanzeige können Sie bislang unversteuertes Vermögen bzw. unversteuerte Einkünfte noch straffrei nacherklären.

Dies erfordert im Wesentlichen:

Eine detaillierte Prüfung des Sachverhalts,

eine Überprüfung Ihrer bisher abgegebenen Steuererklärungen sowie

eine genaue Aufbereitung der nachträglich zu erklärenden Einkünfte.

Aufgrund unserer Erfahrungen bei der Nacherklärung von Einkünften beraten wir Sie auch in diesen Belangen gerne. Bei der Vertretung und Beratung in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren können Sie jederzeit auf unsere vertrauensvolle und kompetente Betreuung zählen. Absolute Diskretion in der Sache und Ihrer Person ist für uns selbstverständlich.

 

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für: